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Menschenrechte weltweit – das deutsche Lieferkettengesetz muss nachgebessert werden!

Am 17. März haben wir auf Einladung von MdB Niels Annen mit Arbeits-Staatsekretär Björn Böhning über das Lieferkettengesetz und Fairen Handel gesprochen. Wir bedanken uns für den anregenden Austausch!

Als Fachgeschäft des Fairen Handels begrüßen wir den Schritt der Bundesregierung, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen endlich verbindlich zu machen und nicht weiter auf freiwillige Selbstverpflichtungen zu setzen. Ein wirksames Lieferkettengesetz schützt Mensch und Umwelt und gewährleistet gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen.

Jedoch sehen wir für den aktuellen Entwurf zum deutschen Lieferkettengesetz deutlichen Nachbesserungsbedarf.

Als Weltladen zeigen wir schon seit den 1970er Jahren, wie ein fairer und ökologischer Handel entlang globaler Lieferketten funktioniert. Im Fairen Handel steht der Mensch im Mittelpunkt. Wir pflegen mit unseren Handelspartner*innen eine Handelsbeziehung, die auf Dialog, Transparenz, Respekt und Solidarität beruht.

 

Es braucht vollumfängliche Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Im jetzigen Entwurf wird die Sorgfaltspflicht auf direkte Zulieferer beschränkt. Die Probleme liegen jedoch oft am Anfang der Lieferkette (z.B. Kinderarbeit im Kakaoanbau, Umweltschäden im Bergbau). Wenn es um Menschenrechte geht, gilt: präventiv und proaktiv – statt reaktiv.

Im Fairen Handel der Weltläden ist die Lieferkette transparent und daher nachvollziehbar. Alle Akteure – Produzent*innen, Fair-Handels-Importorganisationen und Weltläden als Verkaufsstellen – haben sich den 10 Prinzipien des Fairen Handels verschrieben. Das gesamte Unternehmen wird überprüft. Im Dialog werden Schwachstellen thematisiert und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Neben der Kontrolle durch unabhängige Auditor*innen werden Fair-Handels-Unternehmen durch Begleitung und Beratung dabei unterstützt, Standards konsequent einhalten zu können.

 

Es braucht eine zivilrechtliche Haftung.

Der Gesetzentwurf enthält keine zivilrechtliche Haftung. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen im Ausland können sich nicht auf das Gesetz berufen, um vor deutschen Gerichten Schadensersatz einzufordern. Die zivilrechtliche Haftung muss ein zentraler Bestandteil des Lieferkettengesetzes sein. Sie ist ein wirksamer Anreiz, damit Unternehmen Risiken in ihren Lieferketten präventiv vorbeugen.

Als Weltladen haben wir uns den 10 Prinzipien des Fairen Handels unserer internationalen Dachorganisation, der World Fair Trade Organisation, verpflichtet. Wir stehen für die Sicherung der Rechte von Kindern, gute Arbeitsbedingungen, Schutz der Umwelt, langfristige und faire Handelsbeziehungen, faire Bezahlung, Gleichberechtigung von Frauen, Versammlungsfreiheit, Aus- und Weiterbildung. Damit handeln wir präventiv – denn so entstehen Zukunftsperspektiven für Menschen in Asien, Afrika und Lateinamerika.

 

Der Anwendungsbereich muss ausgeweitet werden.

Fair-Handels-Unternehmen zeigen, dass auch kleine und mittlere Unternehmen Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten umsetzen können. Als Vorreiter*innen gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung darf der Faire Handel nicht länger benachteiligt werden.

Der aktuelle Gesetzentwurf erfasst weniger als die Hälfte der ursprünglich geforderten Unternehmen. Damit zum einen die Wettbewerbsbedingungen fair gestaltet werden und zum anderen möglichst viele Verletzungen von Sorgfaltspflichten präventiv vermieden werden können, müssen alle relevanten Unternehmen – vor allem die mit besonders hohem Risiko für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen – verbindlich erfasst werden.

 

Hier können Sie unser Gespräch mit MdB Niels Annen und Arbeits-Staatssekretär Björn Böhning noch einmal anschauen:

Beteiligen Sie sich jetzt an der Aktion Lieferkettenbrief!

In der vorliegenden Form ist das deutsche Gesetz nicht nur für die EU, sondern auch international das falsche Signal. Mit einem ambitionierten Lieferkettengesetz kann Deutschland eine Vorreiterrolle einnehmen und zeigen, dass menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen nicht die Ausnahme, sondern der Standard sein müssen.

Deswegen fordern wir alle Abgeordneten des Bundestages dazu auf, sich für Nachbesserungen des Lieferkettengesetzes stark zu machen. Ein wirksames Lieferkettengesetz muss:⠀

  • Unternehmen dazu verpflichten, präventiv und proaktiv entlang ihrer gesamten Lieferkette Menschenrechts- und Umweltrisiken zu vermeiden
  • die Rechte von Betroffenen durch eine zivilrechtliche Haftungsregelung stärken⠀
  • eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflichten einführen⠀
  • alle relevanten Unternehmen erfassen

Für die Wahrung der Menschenrechte weltweit –
nicht mehr und nicht weniger!