Verkaufen: Weil der Verkauf fair gehandelter Produkte das Leben für die Produzent_innen verbessert.
Informieren: Weil politische Kampagnen die Rahmenbedingungen für die Menschen im Süden verändern können.
Lernen: Weil die Mitarbeiter*innen und die Kund*innen viel über die globalisierte Welt wissen sollten, um zu verstehen, wie unser Konsum die Welt verändert – zum Guten oder zum Schlechten.
Kriterien des Fairen Handels
Die Konvention der Weltläden ist das Grundsatzpapier für den Fairen Handel der Weltläden und Fair-Handels-Gruppen. Sie wurde in einem jahrelangen Dialog gemeinsam entwickelt und erstmals 1997 von der Mitgliederversammlung des Weltladen-Dachverbands beschlossen. Die Konvention der Weltläden passt in der aktuellen Version zu den mittlerweile entwickelten, international gültigen zehn Prinzipien der World Fair Trade Organization (WFTO).
Fairer Handel, wie ihn die Weltläden betreiben, strebt eine gleichberechtigte Partnerschaft des Nordens mit dem Süden an. Daher wendet die Konvention die Kriterien auf alle wesentlichen Akteure im Fairen Handel an: auf Produzent*innen, Importeure sowie Weltläden und Fair-Handels-Gruppen.
Grundkriterien der Konvention:
- Sozial- und Umweltverträglichkeit
- Transparenz
- demokratische Organisationsform
- not-for-Profit-Ausrichtung
- Informations- und Bildungsarbeit
- Kontinuität
- besondere Regeln für Ergänzungsprodukte (z.B. Bücher)
Links zur Akteuren des Fairen Handels
Weltläden
Importorganisationen (Auswahl)
Netzwerke und Infos über Produzent_innen
Siegelorganisationen