Fairer Handel bedeutet für Weltläden..

Kriterien des Fairen Handels

Die Konvention der Weltläden ist das Grundsatzpapier für den Fairen Handel der Weltläden und Fair-Handels-Gruppen. Sie wurde in einem jahrelangen Dialog gemeinsam entwickelt und erstmals 1997 von der Mitgliederversammlung des Weltladen-Dachverbands beschlossen. Die Konvention der Weltläden passt in der aktuellen Version zu den mittlerweile entwickelten, international gültigen zehn Prinzipien der World Fair Trade Organization (WFTO).

Fairer Handel, wie ihn die Weltläden betreiben, strebt eine gleichberechtigte Partnerschaft des Nordens mit dem Süden an. Daher wendet die Konvention die Kriterien auf alle wesentlichen Akteure im Fairen Handel an: auf ProduzentInnen, Importeure sowie Weltläden und Fair-Handels-Gruppen.

Grundkriterien der Konvention:

  • Sozial- und Umweltverträglichkeit
  • Transparenz
  • demokratische Organisationsform
  • not-for-Profit-Ausrichtung
  • Informations- und Bildungsarbeit
  • Kontinuität
  • besondere Regeln für Ergänzungsprodukte (z.B. Bücher)

Links zur Akteuren des Fairen Handels