Was darf alles in den Fairteiler-Schrank?

  • Jedes einzelne Lebensmittel muss genießbar sein. Nur weitergeben, was man selbst essen würde!
    Auge-Nase-Mund-Test: Aussehen, Geruch und ggf. Geschmack prüfen
    (soweit ohne Öffnen der Verpackung möglich) !
  • Unverpackte Backwaren müssen mit sorgfältig gewaschenen Händen in lebensmittelgeeignete Brottüten oder Plastiktüten verpackt werden
  • Unverpackte Lebensmittel dürfen nur in sauberen, lebensmittelechten Verpackungen transportiert und gelagert werden.
  • Geöffnete Verpackungen von Lebensmitteln mit MHD müssen gekennzeichnet sein, wann die innerste Verpackung geöffnet wurde.
  • Selbst hergestellte Speisen müssen mit der Zutatenliste und dem Herstellungsdatum gekennzeichnet werden (z.B. bei Marmelade)
  • Umgefüllte Lebensmittel müssen mit der vollständigen Zutatenliste und dem Umfülldatum beschriftet sein. Nicht möglich bei Lebensmitteln mit MHD.

Was darf nicht in den Fairteiler-Schrank?

  • Lebensmittel, die gekühlt werden müssen: d.h. kein Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Käse, Eier, zubereitete Speisen
  • Lebensmittel mit VD (Verbrauchsdatum)
  • Lebensmittel mit Schimmel oder faulen Stellen
  • selbst eingekochte Speisen wie z.B. Marmelade ohne Zutatenliste oder Herstellungs­datum
  • Lebensmittel mit MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum), deren innerste Packung geöffnet ist und nicht angegeben ist, seit wann diese offen ist.
  • Lebensmittel, die in nicht-lebensmittelechten oder verschmutzten Verpackungen übergeben oder darin gelagert wurden
  • Arzneimittel
  • selbstgesammelte Pilze
  • Alkohol, alkoholhaltige Lebensmittel
  • Energy-Drinks
  • Tierfutter, wenn das MHD abgelaufen ist oder es gekühlt werden muss.
Quelle der Hygienebestimmungen: foodsharing-Grundlagen 4, Hygieneregeln, Stand: 01.11.2020