- Jedes einzelne Lebensmittel muss genießbar sein. Nur weitergeben, was man selbst essen würde!
Auge-Nase-Mund-Test: Aussehen, Geruch und ggf. Geschmack prüfen
(soweit ohne Öffnen der Verpackung möglich) ! - Unverpackte Backwaren müssen mit sorgfältig gewaschenen Händen in lebensmittelgeeignete Brottüten oder Plastiktüten verpackt werden
- Unverpackte Lebensmittel dürfen nur in sauberen, lebensmittelechten Verpackungen transportiert und gelagert werden.
- Geöffnete Verpackungen von Lebensmitteln mit MHD müssen gekennzeichnet sein, wann die innerste Verpackung geöffnet wurde.
- Selbst hergestellte Speisen müssen mit der Zutatenliste und dem Herstellungsdatum gekennzeichnet werden (z.B. bei Marmelade)
- Umgefüllte Lebensmittel müssen mit der vollständigen Zutatenliste und dem Umfülldatum beschriftet sein. Nicht möglich bei Lebensmitteln mit MHD.
Was darf nicht in den Fairteiler-Schrank?
- Lebensmittel, die gekühlt werden müssen: d.h. kein Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Käse, Eier, zubereitete Speisen
- Lebensmittel mit VD (Verbrauchsdatum)
- Lebensmittel mit Schimmel oder faulen Stellen
- selbst eingekochte Speisen wie z.B. Marmelade ohne Zutatenliste oder Herstellungsdatum
- Lebensmittel mit MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum), deren innerste Packung geöffnet ist und nicht angegeben ist, seit wann diese offen ist.
- Lebensmittel, die in nicht-lebensmittelechten oder verschmutzten Verpackungen übergeben oder darin gelagert wurden
- Arzneimittel
- selbstgesammelte Pilze
- Alkohol, alkoholhaltige Lebensmittel
- Energy-Drinks
- Tierfutter, wenn das MHD abgelaufen ist oder es gekühlt werden muss.
Quelle der Hygienebestimmungen: foodsharing-Grundlagen 4, Hygieneregeln, Stand: 01.11.2020