Fallbeispiel Textilindustrie – Menschenrechtsverletzung „Made in Europe“
Viele Textilunternehmen lassen ihre Waren in osteuropäischen Ländern produzieren und werben sich damit, dass in ihren Lieferketten auf Mindestlöhne geachtet wird. Doch „Made in Europe“ ist leider schon lange keine Garantie für die Einhaltung der Qualitätsmerkmal für Menschenrechte. Es gelten zwar Mindestlöhne, doch die liegen in vielen Ländern Europas weit unter dem, was ein Mensch für ein existenzsicherndes Leben – kurz Living Wage – benötigt. Im Durchschnitt decken die Mindestlöhne osteuropäischer Länder nicht einmal ein Viertel des Living Wages ab.
Verstöße gegen Menschrechte in der Textilindustrie sind unter anderem:
- Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Unbezahlte Überstunden
- Rechtswidrig hohe Überstundenzahl
- Nicht vollständig gewährter Jahresurlaub und rechtswidrige Beschränkungen bei der Inanspruchnahme von Krankheitsurlaub
- Nichtzahlung von Abfindungen, die Arbeitnehmer*innen nach Betriebsschließungen und Entlassungen zustehen
Wer trägt die Verantwortung für die Menschenrechtsverstöße?
Eine Hauptexportnation osteuropäischer Textilware ist Deutschland bzw. Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Werden die Kosten angehoben, wandern Unternehmen oft ab in andere Niedriglohnländer. Mit einem EU-weiten Gesetz, das existenzsichernde Löhne und Einkommen entlang der gesamten Lieferkette verpflichtet, wird der Druck von den Produzent*innen genommen und die Einhaltung von Menschenrechten endlich möglich.