1. Chancen für wirtschaftlich benachteiligte Produzent*innen

Ziel von Fair-Handels-Organisationen ist die Bekämpfung von Armut. Produzent*innen werden unterstützt, sich von Einkommensunsicherheit und Armut zu wirtschaftlicher Selbstständigkeit und Eigentum zu entwickeln.

  1. Transparenz und Rechenschaftspflicht

Geschäftsbeziehungen sind grundsätzlich transparent, mit Verantwortung für die Sensibilität von Geschäftsinformationen. Mitarbeiter*innen, Mitglieder und Produzent*innen werden in Entscheidungsprozesse einbezogen. Durch gute und offene Kommunikation werden allen Beteiligten relevante Informationen zur Verfügung gestellt.

  1. Faire Handelspraktiken

Fair-Handels-Organisationen nehmen Rücksicht auf das soziale, wirtschaftliche und ökologische Wohlergehen der Produzent*innen und maximieren Gewinn nicht auf deren Kosten. Fair-Handels-Einkäufer*innen erkennen die finanziellen Nachteile der Produzent*innen und Lieferant*innen von Fair-Handels-Produkten an und stellen sicher, dass die Aufträge wie vereinbart bezahlt werden und die Bezahlung bei den Erzeuger*innen ankommt. Fair-Handels-Organisationen unterhalten langfristige Beziehungen, die auf Solidarität, Vertrauen und gegenseitigem Respekt beruhen und zur Förderung des Fairen Handels beitragen. Alle Akteure bemühen sich, den Umfang des Handels und die Vielfalt ihres Produktangebots zu erhöhen, um so den Fairen Handel und ein höheres Einkommens der Produzent*innen zu fördern. Der Faire Handel fördert und schützt die kulturelle Identität der Kleinproduzent*innen, die sich in ihren Produkten und Dienstleistungen widerspiegeln.

  1. Faire Bezahlung

Eine faire Bezahlung setzt sich wie folgt zusammen: • Faire Preise: Transparente Preiskalkulation, die im Dialog aller Beteiligten frei ausgehandelt wird. Sie beinhalten einen fairen Lohn und einen fairen Gewinn. • Faire Löhne: Der Lohn ist gerecht, frei verhandelt und einvernehmlich festgelegt. • Lokaler existenzsichernder Lohn: Das Entgelt für eine normale Arbeitswoche ermöglicht einen angemessenen Lebensstandard für Arbeitskräfte und ihre Familien (dazu zählen unter anderem Nahrung, Wasser, Wohnung, Bildung, Gesundheitsfürsorge, Transport und Kleidung).

  1. Keine ausbeuterische Kinderarbeit, keine Zwangsarbeit

Fair-Handels-Organisationen respektieren die UN-Kinderrechtskonvention und die lokalen Gesetze zur Beschäftigung von Kindern. Sie stellen sicher, dass es keine Zwangsarbeit gibt. Jegliche Beteiligung von Kindern am Produktionsprozess wird offengelegt und überwacht und darf nicht ihr Wohlergehen, ihre Sicherheit, ihre Bildung sowie ihr Spielbedürfnis beeinträchtigen.

  1. Versammlungsfreiheit, keine Diskriminierung, Geschlechtergerechtigkeit

Niemand darf aufgrund von Herkunft, Kaste, Religion, Beeinträchtigung, Geschlecht, sexueller Orientierung, gewerkschaftlicher Zugehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, HIV/Aids-Status oder Alter diskriminiert werden. Fair-Handels-Organisationen fördern die Gleichstellung der Geschlechter und respektieren das Recht aller Beschäftigten, sich gewerkschaftlich zu organisieren.

  1. Gute Arbeitsbedingungen

Das Arbeitsumfeld muss sicher und gesundheitsverträglich sein. Fair-Handels-Organisationen halten mindestens die nationalen und lokalen Gesetze und die ILO-Konventionen zu Gesundheit und Sicherheit ein. Die Arbeitszeiten und -bedingungen entsprechen den nationalen und lokalen Gesetzen und den IAO-Übereinkommen. Die Gesundheits- und Sicherheitspraktiken in den Erzeugergemeinschaften sollen stets verbessert werden.

  1. Aus- und Weiterbildung

Fair-Handels-Organisationen fördern die Entwicklung und Fähigkeiten der Erzeuger*innen. In der direkten Zusammenarbeit mit Kleinproduzent*innen entwickeln sie Maßnahmen, damit diese ihre Managementfähigkeiten, ihre Produktionskapazitäten und ihren Zugang zu den Märkten verbessern können.

  1. Förderung des Fairen Handels

Fair-Handels-Organisationen fördern das Bewusstsein für die Ziele des Fairen Handels und für die Notwendigkeit von mehr Gerechtigkeit im Welthandel. Sie setzen sich für die Ziele und Aktivitäten des Fairen Handels ein. Fair-Handels-Organisationen informieren über sich selbst, ihre Produkte und Produzent*innen. Werbung und Marketing erfolgen stets mit ehrlichen Mitteln.

  1. Umweltschutz und Einsatz gegen den Klimawandel

Fair-Handels-Organisationen fördern klimafreundliche Wirtschaftsweisen, die ressourcenschonend, emissionsarm, kultursensibel, sozial gerecht und wirtschaftlich tragfähig sind. Sie verringern ihre Treibhausgasemissionen und unterstützen Produzent*innen bei Klimaschutzmaßnahmen und ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel.

Fairer Handel bedeutet für Weltläden…

Verkaufen: Weil der Verkauf fair gehandelter Produkte das Leben für die Produzent/innen verbessert.

Informieren: Weil politische Kampagnen die Rahmenbedingungen für die Menschen im Süden verändern können.

Lernen: Weil Mitarbeiter/innen und Kund/innen viel über die globalisierte Welt wissen sollten, um zu verstehen, wie unser Konsum die Welt verändert – zum Guten oder zum Schlechten.

Kriterien des Fairen Handels

Die Konvention der Weltläden ist das Grundsatzpapier für den Fairen Handel der Weltläden und Fair-Handels-Gruppen. Sie wurde in einem jahrelangen Dialog gemeinsam entwickelt und erstmals 1997 von der Mitgliederversammlung des Weltladen-Dachverbandes beschlossen. Die Kriterien der Konvention der Weltläden in der aktuellen Version decken sich mit den zehn Prinzipien der World Fair Trade Organization (WFTO).

Fairer Handel, wie ihn die Weltläden betreiben, strebt eine gleichberechtigte Partnerschaft des Nordens mit dem Süden an. Daher wendet die Konvention die Kriterien auf alle wesentlichen Akteure im Fairen Handel an: auf Produzent/innen, Importeure sowie Weltläden und Fair-Handels-Gruppen.

Grundkriterien der Konvention:

  • Handelspraktiken
  • Arbeitsbedingungen
  • Transparenz
  • Bildungs- und Informationsarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Umweltschutz
  • Ergänzungsprodukte (z.B. regionale Produkte)

Fairer Handel anschaulich erklärt:

https://youtu.be/U9iL85gRexk

Links zu Akteuren des Fairen Handels