Eben erst sorgten seltene Minusgrade für ein Umsatzplus durch hohen Absatz von Filzpantoffeln und Sitzkissen aus dem Himalaya. Nun steht Ostern vor der Tür, und was wäre Ostern ohne Schokolade. Für alle, die es nicht abwarten können: Im Weltladen kann man sie schon vorab probieren, einen ganzen Monat lang. Der Weltladen lädt seine Kunden und Kundinnen vom 6. bis zum 31. März zu einer Verkostung von Schokoladen aus verschiedenen Provenienzen ein. Wer also Süßes mag, sollte es nicht verpassen, die unterschiedlichsten Variationen kennenzulernen: Ob mit Nuss, Rum, Zimt oder mit der Schärfe von mexikanischem Chili. Vielleicht landet die eine oder andere Tafel ja dann auch im heimischen Osternest. Wer weiß heute schon, wo der Hase langläuft.
Ein Geschenk gab es im Januar auch für das Team des Weltladens, allerdings ganz anderer Art und lang ersehnt. Am 1. Januar 2023 trat in Deutschland endlich das Lieferkettengesetz in Kraft. Mit dem Gesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt. Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmer:innen und wird 2024 auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten ausgeweitet.
Was bedeutet das konkret? Das Lieferkettengesetz soll Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen besonders in benachteiligten Regionen schützen und ihnen eine faire Entlohnung und Zugang zu grundlegenden Dingen für ein menschenwürdiges Leben sichern. Das Gesetz nimmt die Unternehmen in die Verantwortung darauf zu achten, dass bei ihrem unternehmerischen Handeln anerkannte Menschenrechtsübereinkommen entlang der gesamten Lieferkette beachtet werden. Dazu gehören Verbote von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit, die Missachtung von Arbeits- und Gesundheitsschutz, unangemessen niedriger Lohn, die Missachtung des Rechts, Gewerkschaften und Mitarbeitervertretungen zu bilden, die Verwehrung des Zugangs zu Nahrung und Wasser sowie der widerrechtliche Entzug von Land und Lebensgrundlagen – Prinzipien, die für den fairen Handel schon lange zu den Selbstverständlichkeiten gehören und Basis allen Handelns sind. Kommen Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten nicht nach, können empfindliche Bußgelder verhängt werden und ab einer bestimmten Höhe auch der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgen. Nun bleibt zu hoffen, dass das Gesetz nicht nur auf dem Papier, sondern auch in seiner Umsetzung erfolgreich ist, nachdem viele Jahre lang um die Verabschiedung gerungen wurde.
Ausgezeichnete Erfolgsaussichten hat auf jeden Fall die Babenhäuser Schokoladenverkostung, die mit fair gehandelten Köstlichkeiten nicht nur bäuerliche Kooperativen unterstützt, sondern die Besucher:innen schon im März finden lässt, was traditionell erst Ostern gesucht werden muss. Dazu gibt es noch andere aktuelle und frühlingsfrische Dinge zu entdecken, die ebenfalls ins Nest passen: schöne bunte Tücher, Kokosblöcke für den blühenden Traumgarten und geräumige Taschen, mit denen sich alles gut transportieren lässt. Der Weltladen ist auch zum Babenhäuser Ostermarkt am Samstag, 01. April, und Sonntag, 02. April 2023 geöffnet. Kein Scherz!