Zurzeit versucht die deutsche Bundesregierung, den im Februar 2022 vorgelegten Entwurf der EU-Kommission zum EU-Lieferkettengesetz abzuschwächen. Dabei hat sie sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu bekannt, sich für ein „wirksames“ EU-Lieferkettengesetz einzusetzen. Was die Bundesregierung nun in den EU-Verhandlungen tut, ist genau das Gegenteil. Unter anderem drängt sie laut dem ARD Bericht auf mehrere Ausnahmen von der im Kommissions-Entwurf vorgesehenen zivilrechtlichen Haftung für Unternehmen. So sollen Unternehmen etwa nicht für die von ihnen verursachte Schäden haften, wenn sie das entsprechende Risiko nicht in ihrer Risikoanlayse priorisiert haben. Unternehmen könnten also nach Wunsch der Bundesregierung durch ihre eigene Risikoanalyse selbst bestimmten, für welche Schäden sie haften und für welche nicht.
Die Bundesregierung muss die Verwässerungsversuche stoppen und ihrem Versprechen im Koalitionsvertrag nachkommen, sich für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz einzusetzen.
Im Dezember werden wir Olaf Scholz unsere Petition für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz übergeben. Jetzt ist noch Zeit, den Bundeskanzler zu einer Kurskorrektur zu drängen:
Link zu mehr Informationen und Videos auf YouTube:
https://lieferkettengesetz.de/fallbeispiele/
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