Der Weltladen Wolfenbüttel beteiligt sich zurzeit an einer Postkartenaktion der Initiative Lieferkettengesetz. Bundeswirtschaftsminister Altmaier wird aufgefordert, sich weiter für das im Koalitionsvertrag zugesagte Gesetz zu engagieren. Kund*innen können im Weltladen eine Karte unterschreiben, die das Ladenteam frankiert und versendet. So kommt auch aus Wolfenbüttel ein klares Statement in die Bundeshauptstadt.
Denn damit Unternehmen die Menschenrechte in ihren weltweiten Geschäftsbeziehungen wirklich achten, braucht es einen gesetzlichen Rahmen. Dieser muss darüber hinaus Betroffenen die Möglichkeit geben, ein Unternehmen bei Verstößen zur Rechenschaft zu ziehen.

 

Empfehlenswertes Video zu dem Thema: hier anschauen

 

Hintergrund:
Deutsche Unternehmen beziehen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte, und verarbeitete Produkte aus der ganzen Welt. Sie betreiben Produktions- und Vertriebsstätten im Ausland und exportieren ihre Güter in andere Weltregionen. Sie investieren weltweit in Großprojekte und bieten ihre Dienstleistungen auf dem globalen Markt an. Dabei sind Menschenrechtsverstöße in vielen Branchen keine Ausnahme: In der Herstellung unserer Kleidung etwa sind Brand- und Einsturzkatastrophen in Textilfabriken nur die Spitze des Eisbergs. Ausbeuterische Arbeitsbedingungen gehören zum Alltag. Für die Gewinnung von Rohstoffen für unsere Autos oder Elektrogeräte werden Lebensgrundlagen zerstört. Der enorme Wasserverbrauch durch den Abbau führt zu ausgetrockneten Brunnen und giftige Rückstände verpesten die Umwelt. Auf Kakao- und Palmölplantagen arbeiten Kinder unter schwersten Bedingungen.

Die Initiative Lieferkettengesetzt fordert:
Das Lieferkettengesetz muss Unternehmen dazu verpflichten, eine Risikoanalyse durchzuführen, um die Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeiten auf Menschenrechte, Belange von Arbeitnehmer*innen und die Umwelt zu ermitteln. Auf Grundlage der Risikoanalyse müssen die Unternehmen geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen ergreifen sowie bestehende Verletzungen beenden. Zudem müssen sie einen Beschwerdemechanismus für Betroffene einrichten. Ein wirksames Lieferkettengesetz umfasst dabei die gesamte Wertschöpfungskette, angefangen von der
Rohstoffgewinnung, über Produktexporte, Investitionen bis hin zur Abfallentsorgung. Das Lieferkettengesetz muss Unternehmen zudem zu Transparenz und Berichterstattung verpflichten. Konkret bedeutet das, dass Unternehmen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten dokumentieren und öffentlich darüber Bericht erstatten müssen. Die Missachtung von Sorgfaltspflichten sollte dabei an Konsequenzen wie Bußgelder, den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und von der Außenwirtschaftsförderung geknüpft sein. Zu guter Letzt müssen Betroffene in ihren Rechten gestärkt werden und Schadensersatzklagen
gegen mitverantwortliche Unternehmen vor deutschen Gerichten führen können. Das Lieferkettengesetz muss eine Haftung vorsehen, wenn ein Unternehmen keine angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen hat, um einen vorhersehbaren und vermeidbaren Schaden zu verhindern. Das gilt auch für Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten oder Tochterunternehmen des Unternehmens.

Deshalb: Statt Moral Distancing braucht es einen gesetzlichen Rahmen! Die Werkstatt Solidarische Welt e.V., Träger des Weltladens, fordert immer noch die Umsetzung.

Mehr unter lieferkettengesetz.de