Der Deutsche Bundestag hat das Lieferkettengesetz beschlossen. 

Der Einsatz für Unternehmensverantwortung ist mit der Verabschiedung des Lieferkettengesetzes nicht vorbei – sondern er geht weiter. Welche Schwächen hat das Gesetz der Bundesregierung? Zu wenige Unternehmen sind erfasst. Bei indirekten Zulieferern müssen Unternehmen erst aktiv werden, wenn schon konkrete Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen erhalten keine verbesserten Möglichkeiten, vor deutschen Gerichten Schadensersatz einzuklagen.

Daher braucht es künftig ein noch besseres Lieferkettengesetz. Auch das bayerische Bündnis zur Initiative Lieferkettengesetz (www.lieferkettengesetz-bayern.de) hat seinen Beitrag zum neuen Gesetz geleistet – Dank an dieser Stelle an alle Unterstützer:innen – insbesondere auch im Rahmen der Plakataktion mit Mandatsträger:innen! In der nächsten Legislaturperiode wird die Umsetzung des Lieferkettengesetzes kritisch zu begleiten sein. Gleichzeitig wird die nächste Bundesregierung aufgefordert, das Gesetz zu verschärfen. Zusätzlich gilt es eine gute Sorgfaltspflichten-Regulierung im gerade entstehenden europäischen Lieferkettengesetz zu berücksichtigen.