Alle Kinder haben Rechte!                                                                                                                    ZURÜCK

Leider kennen viele Kinder und Erwachsene diese Rechte nicht – und selbst da, wo sie bekannt sind, werden sie noch längst nicht immer und überall eingehalten.

Wir möchten auf unsere Kinder stolz sein. Wir wünschen uns, dass sie zu verantwortungs- bewussten, glücklichen und sinnerfüllten Persönlichkeiten in Frieden, Freiheit  und Sicherheit heranwachsen können. Dazu bedarf es wichtiger Grundvoraussetzungen, zu deren Schaffung und Umsetzung Jede/r beitragen kann.

 

Mit unserem 1. Baustein „Kinderrechte“ möchten wir einen kleinen Einblick geben in die Geschichte der „Rechte des Kindes“.

1924   Ein erstes Konzept für die Rechte der Kinder

entsteht – Geneva Declaration.

1948   Die Vereinten Nationen verkünden, dass

Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit als

„Grundrechte der Allgemeinen Menschenrechte“  und somit auch als Grundrechte der Kinder anzusehen sind.

1959   Die UN-Vollversammlung verabschiedet die

„Deklaration über die Rechte des Kindes“

(grundsätzliche Erklärung zur Umsetzung)

1979   „Internationales Jahr des Kindes“ 

Die polnische Regierung regt an, ein

Übereinkommen (als verbindliches

Völkerrecht) zu erarbeiten.

1989  Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet das Übereinkommen die „Kinderrechtskonvention“.

1990   Die Kinderrechtskonvention tritt mit ihren insgesamt 54 Artikeln in Kraft.

Sie gilt für alle Kinder von 0-18 Jahren.

1992  Am 05. April tritt die Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft – allerdings mit Einschränkungen für Flüchtlingskinder, die ohne Eltern nach Deutschland kommen.

2007  193 Staaten haben das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ratifiziert und sich damit zu dessen Umsetzung verpflichtet.

2010  Deutschland hebt die Einschränkungen für die Flüchtlingskinder auf – allerdings ohne gesetzliche Veränderungen zu beschließen.

2014  Am 14. April tritt das „Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren“ in Kraft. Es beinhaltet die Möglichkeit eines Individualbeschwerdeverfahrens. Dieses Fakultativprotokoll wurde bisher von folgenden 10 Staaten ratifiziert: Albanien, Bolivien, Costa Rica, Gabun, Deutschland,

Montenegro, Portugal, Spanien, Thailand, Slowakei.

Die Weltläden als Akteure des Fairen Handels halten die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und die nationalen und örtlichen Gesetze ein, welche die Anstellung von Kindern regeln. Ausbeuterische Kinderarbeit wird grundsätzlich abgelehnt. Der Zugang zu Schule und Ausbildung muss gewährleistet sein. Weltläden sind Informations- und Bildungsorte und wollen mit ihren Angeboten zum Nachdenken und Auseinandersetzen mit Fragen der sozialen und globalen Gerechtigkeit anregen.

 

Weitere Informationen zum Thema u.a. hier:                                                                                 ZURÜCK

www.kinderrechtskonvention.info