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Paris, 1791 – Auszug aus der – (Übersetzung nach: Karl Heinz Burmeister: Olympe de Gouges. Die Rechte der Frau 1791. Stämpfli Verlag, Bern 1999)

„Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“

 „Art. I:   Die Frau wird frei geboren und bleibt dem Mann an Rechten gleich  … “

 

Mit unserem Baustein „Frauenrechte“ möchten wir einen kleinen Einblick geben in die Entwicklung der

„Rechte der Frauen“.

  1. März 1908 New York Fabrikarbeiterinnen treten in den Streik, um bessere Arbeits- und Lebensbedingungen zu erreichen. Sie werden vom Fabrikbesitzer in der Fabrik eingeschlossen und als  ein verheerender Brand ausbricht, kommen 129 Arbeiterinnen in den Flammen ums Leben.
  2. August 1910 Clara Zetkin schlägt auf der 2. Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz in Kopenhagen die Einführung eines internationalen Frauentages vor. Die Idee kommt aus den USA.
  3. März 1911 erster Internationaler Frauentag in Dänemark, Österreich, Schweden, der Schweiz, Deutschland und den USA. Einige der Forderungen:

–   Wahl- und Stimmrecht für Frauen

–   Festsetzung von Mindestlöhnen

–   Arbeitsschutzgesetze

–   gleicher Lohn bei gleicher Arbeit

–   ausreichender Mutter- und Kinderschutz

1921   der internationale Frauentag wird auf den 08. März festgelegt – als Erinnerung an die im Jahr 1908 streikenden Fabrikarbeiterinnen in New York.

November 1967   die Generalversammlung der UNO

verkündet das „Übereinkommen zur Beseitigung

jeder Form von Diskriminierung der Frau“ (CEDAW).

Juni 1993   die zweite UN-Welt-Menschenrechts-konvention in Wien verurteilt Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung.

September 1995   vierte Welt-Frauenkonferenz der Vereinten Nationen in Peking – es entsteht eine Aktionsplattform mit einem Forderungskatalog, der die unterzeichnenden Staaten verpflichtet die Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen der Gesellschaft: Politik, Wirtschaft u. Gesellschaft zu fördern, die Rechte der Frauen zu schützen, die Armut von Frauen zu bekämpfen, Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung zu verfolgen und geschlechtsspezifische Unterschiede in der Gesundheitsversorgung und im Bildungssystem abzubauen.

  1. Dezember 2000 das Fakultativprotokoll zu CEDAW, das ein Individualbeschwerderecht und Untersuchungsverfahren für Frauen ermöglicht, tritt in Kraft.
  2. Februar 2001 Vergewaltigung wird im Zusammenhang mit kriegerischen Aktionen als Kriegsverbrechen, d.h. als schwerer Verstoß gegen die Genfer Konferenz verurteilt. In diesem Zusammenhang wird das Einsperren und die Vergewaltigung von Frauen und Mädchen als Folter und Sklaverei behandelt und als Verbrechen gegen die Menschheit eingestuft.

 

Im gesamten Fairen Handel stehen die Menschen und ihre elementaren Bedürfnisse im Vordergrund. Bei Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen werden die Rahmenbedingungen beachtet, wie sie durch nationale und lokale Gesetzgebung als auch die ILO-Konventionen definiert werden. Ein wichtiges Ziel ist die soziale Absicherung aller Mitarbeiten-den. Bei keinem Akteur darf es Diskriminierung geben,  die z.B. auf Geschlecht, ethnischer Zuge-hörigkeit, nationaler Herkunft, Kaste, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung, Gewerk-schaftszugehörigkeit, politischer Orientierung, Krankheiten oder Alter beruht.

 

Weitere Informationen zum Thema u.a. hier:                                                                                   ZURÜCK

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/