Damit Unternehmen weltweit verantwortungsvoller wirtschaften, hat die Bundesregierung 2021 das deutsche Lieferkettengesetz beschlossen. Es verpflichtet Unternehmen dazu, entlang ihrer Lieferkette Menschenrechte und Umweltstandards zu gewährleisten. Seit einigen Jahren laufen auch die Verhandlungen für ein EU-Lieferkettengesetz, das Unternehmen in ganz Europa gesetzlich verpflichten würde, Menschenrechtsverletzungen und der Zerstörung von Umwelt in ihren globalen Lieferketten wirksam vorzubeugen.

Nun hat das EU-Lieferkettengesetz eine weitere formale Hürde geschafft: Am 15. März 2024 hat die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten im Rat für das EU-Lieferkettengesetz abgestimmt. Nun folgt im April die Abstimmung im Europaparlament und dann kann die Richtlinie rechtzeitig vor der Europawahl am 9. Juni 2024 verabschiedet werden.
Die Initiative Lieferkettengesetz und die Weltladen-Bewegung sind erleichtert über die Einigung, die nach der angekündigten Enthaltung Deutschlands nicht mehr in Sichtweite schien. Dass die Bundesregierung dem ausgehandelten Gesetz nicht zugestimmt hat, obwohl sie es im vergangenen Jahr auf EU-Ebene ausführlich mit verhandelt hatte, ist aus Sicht der Zivilgesellschaft ein Skandal.

Und es ist bitter, dass der Kompromiss auf den letzten Metern weiter abgeschwächt wurde. Dennoch: Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt für mehr Schutz von Menschenrechten, Umwelt und Klima entlang globaler Lieferketten, für den sich die Weltläden seit vielen Jahren einsetzen.

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