
Der Faire Handel ist in Europa in den 1970er Jahren entstanden. Vor allem junge Menschen setzten sich zum Ziel, den Hunger in der Welt zu bekämpfen. Heute ist der Faire Handel eine weltweite Bewegung, die sich für gerechtere Regeln im Handel einsetzt. Im Zentrum stehen besonders KleinproduzentInnen, die besonders unter den ungerechten Strukturen des Welthandels leiden.
Fairer Handel bedeutet für uns…
Verkaufen: Weil der Verkauf fair gehandelter Produkte die Lebensbedingungen der ProduzentInnen verbessert.
Lernen: Weil MitarbeiterInnen und KundInnen viel über die Handelsbeziehungen in der globalisierten Welt wissen sollten, um zu verstehen, wie unser Konsum die Welt verändern kann – zum Guten oder zum Schlechten.
Informieren: Weil politische Kampagnen die Rahmenbedingungen für die Menschen im globalen Süden verändern können.
Kriterien des Fairen Handels
Fairer Handel, wie ihn die Weltläden betreiben setzt sich zum Ziel, eine gleichberechtigte Partnerschaft des Nordens mit dem Süden aufzubauen.

Die Konvention der Weltläden ist das Grundsatzpapier für den Fairen Handel der Weltläden und Fair-Handels-Gruppen. Sie wurde in einem jahrelangen Dialog gemeinsam entwickelt und erstmals 1997 von der Mitgliederversammlung des Weltladen-Dachverbandes beschlossen. Die Kriterien der Konvention der Weltläden in der aktuellen Version decken sich mit den zehn Prinzipien der World Fair Trade Organization (WFTO).
Daher wendet die Konvention die Kriterien auf alle wesentlichen Akteure im Fairen Handel an: auf Produzent/innen, Importeure sowie Weltläden und Fair-Handels-Gruppen.
Grundkriterien der Konvention:
CHANCENGERECHTIGKEIT
Vor allem KleinproduzentInnen erhalten Zugang zum internationalen Handel.
TRANSPARENZ UND RECHENSCHAFTSPFLICHT
Alle Beteiligten kommunizieren offen miteinander und haben Zugang zu allen Entscheidungsfindungsprozessen.
FAIRE HANDELSPRAKTIKEN
Die LieferantInnen erhalten Garantien für langfristige Handelsbeziehungen und die Chance, ihre Projekte weiterzuentwickeln.
FAIRE BEZAHLUNG
Der Preis für die Produkte sichert den ProduzentInnen einen würdigen Lebensunterhalt.
KEINE AUSBEUTERISCHE KINDERARBEIT, KEINE ZWANGSARBEIT
Die UN-Kinderrechtskonvention muss beachtet werden.
DISKRIMINIERUNGSVERBOT, GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER UND VEREINIGUNGSFREIHEIT
Niemand darf aufgrund von Geschlecht, Herkunft, sexueller Orientierung oder Behinderung diskriminiert werden. Das Recht auf Gründung und Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft wird respektiert.
SICHERSTELLUNG GUTER ARBEITSBEDINGUNGEN
Das Arbeitsumfeld muss sicher und gesundheitsverträglich sein.
FÖRDERUNG DER AUS-UND WEITERBILDUNG
Die Kompetenzen der ProduzentInnen sollen nachhaltig gestärkt werden.
FÖRDERUNG DES FAIREN HANDELSPRAKTIKEN
Das Wissen über die Ziele des Fairen Handels soll gestärkt werden.
SCHUTZ DER UMWELT
Produktion und Handel sollen die Umwelt so wenig wie möglich belasten.
Grundkriterien der Konvention:
- Handelspraktiken
- Arbeitsbedingungen
- Transparenz
- Bildungs- und Informationsarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
- Umweltschutz
- Ergänzungsprodukte (z.B. regionale Produkte)
Links zu Akteuren des Fairen Handels
Weltläden
Verbände
Importorganisationen (Auswahl)
Netzwerke und Infos über Produzent/innen
Siegelorganisationen
